Wenn Du sicherstellen willst, dass
-Du bei Krankheit von Deiner Vertrauensperson versorgt wirst
-Deine Wünsche von Ärzten und Behörden beachtet werden müssen
-Du nur die Behandlung (noch) bekommst, die Du wirklich haben möchtest
Dann brauchst Du eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Hier noch ein paar Tipps:
-Alle 2 Jahre die Patientenverfügung neu unterschreiben. Denn sie muss aktuell sein.
-Eine Patientenverfügung, die nur aus einer DIN A 4 Seite besteht, ist nicht ausreichend. Denn Sie muss Deine individuellen Wünsche beschreiben. Wenn es zu allgemein und unverständlich formuliert ist, kann Deine Vertrauensperson und auch die Ärzte im Zweifel NICHTS tun. Denn sonst machen sie sich strafbar.
-Die Vorsorgevollmacht muss nicht notariell beurkundet sein oder vom Ortsgericht beglaubigt. Ausnahme: Nur notarielle Vollmachten ermöglichen den Verkauf einer Immobilie und die Belastung mit Grundschulden für eine Darlehensaufnahme.
-Wenn Du die Vorsorgevollmacht erst machst, wenn Du schon schwer krank bist, viele Medikamente schluckst oder ab ca. 75 Jahren empfehle ich, sich nach Unterschrift der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vom Hausarzt bestätigen zu lassen, dass man noch geschäftsfähig ist.
Weitere Tipps und Informationen bekommst Du in meinem Ratgeber Patientenverfügung – VorSORGE für DICH -.